Schwerpunkte

SCHWERPUNKTE

Nicht die Größe der Aufgabe ist entscheidend, sondern die Möglichkeit des größten Erfolges für unsere Mandanten – ob es sich um komplexe rechtliche Beratung handelt, die Vertretung der Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen oder die professionelle Beitreibung von Forderungen. Jedoch ist ohne Spezialisierung eine kompetente Beratung und Vertretung vor Gericht nicht möglich. Profitieren Sie deshalb von unserer Schwerpunktbildung.

 

 

  

ENERGIE

Ohne Energie läuft nichts! Das ist aber auch die einzige Konstante im Energiesektor. Kaum ein Bereich des Wirtschaftslebens ist derzeit so großen Umwälzungen ausgesetzt wie die Energiebranche. Dies spiegelt sich auch im Energierecht wieder: Der Gesetzgeber ist auf diesem Gebiet in den letzten Jahren äußerst kreativ gewesen. Neben grundlegenden Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes ist eine Vielzahl von weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erlassen worden, die ins-besondere die Energieversorgung mit Strom und Gas neu regeln. Infolge dessen müssen sowohl die Lieferverträge der Verteilunternehmen als auch die Kundenbeziehungen bei der Versorgung mit Gas und Strom neu gestaltet und fortlaufend den Entwicklungen angepasst werden. Wir beraten Sie in diesem Bereich gerne.

Neben der klassischen Energieversorgung spielen Energiedienst-leistungen, wie bspw. das Contracting, eine immer größere Rolle. Der Einsatz von erneuerbaren Energien in der Strom- und Wärmeerzeugung, aber auch Energieeffizienzmaßnahmen erfordern hohe Investitionen. Kreative Lösungen sind gefragt. Wir beraten Energiedienstleister, Kommunen und Unternehmen bei der Entwicklung dieser Lösungen.