Schwerpunkte

SCHWERPUNKTE

Nicht die Größe der Aufgabe ist entscheidend, sondern die Möglichkeit des größten Erfolges für unsere Mandanten – ob es sich um komplexe rechtliche Beratung handelt, die Vertretung der Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen oder die professionelle Beitreibung von Forderungen. Jedoch ist ohne Spezialisierung eine kompetente Beratung und Vertretung vor Gericht nicht möglich. Profitieren Sie deshalb von unserer Schwerpunktbildung.

 

 

  

VERTRIEB

Der Vertrieb ist für jedes Unternehmen ein Kernbereich.
Was nützen die besten Produkte oder Leistungen, wenn sie niemand verkaufen kann?
Wir helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen beste Vertriebsstruktur zu finden. Aber auch wenn die passende Vertriebsstruktur gefunden und aufgebaut ist, besteht Beratungsbedarf. Franchise-, Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Direkt-, Strukturvertriebs- und Lizenzverträge haben gemeinsam, dass sie ständig an Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen in der Rechtsprechung angepasst werden müssen. Dabei erfordert das Vertriebsrecht eine spezielle Expertise, da es einen Querschnitt der Bereiche Allgemeines Vertragsrecht, AGB-Recht, Wettbewerbsrecht, Lizenz-, Marken- und Geschmacksmusterrecht, EU-Kartellrecht und Datenschutzrecht bildet. Wir informieren Sie zeitnah über Änderungen und neue Tendenzen im Vertriebsrecht. Aber auch das Tagesgeschäft bietet vielfältige Herausforderungen, wie beispielsweise Auseinandersetzungen mit ausgeschiedenen Vertriebspartnern oder wettbewerbsrechtliche Konflikte mit Mitbewerbern, bei deren Lösung wir unsere Mandanten unterstützen. Getreu dem Motto: Nicht die Größe der Aufgabe ist entscheidend, sondern die Möglichkeit des größten Erfolges für unsere Mandanten. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, dass der Vertrieb der Motor Ihres Unternehmens wird bzw. bleibt. So wie wir dies bereits zusammen mit Unternehmen aus der Versicherungsbranche, dem Handel und der Mineralölbranche tun.